Wer in der Bundesrepublik eine Waffe tragen will, für den gelten strenge Gesetze und Vorschriften – außer man arbeitet für das Vasallenorgan. Möglich macht dies die Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung, welche klammheimlich zu Beginn der Corona-Diktatur eingeführt wurde. Während man das Volk entwaffnet, wird der Staatsapparat bewaffnet. Und zwar bis hin zur Reinigungskraft im Finanzministerium, wenn es sein muss.
Vielleicht werden demnächst sogenannte Aufmüpfigkeit, Unfolgsamkeit und anderer Gegenwind einfach auf dem kurzen Dienstweg unschädlich gemacht. Die Maßnahme ist eine klare Ansage und läßt sich nicht anders interpretieren.
§ 1 Freigestellte Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes
§ 2 Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Quelle: Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/BJNR261000020.html
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